Umsatzsteuer

Viele meiner Kunden fragen mich immer wieder, warum ich keine Umsatzsteuer verlange und befürchten, dass sie dadurch verpflichtet sind dem Finanzamt die fehlende Steuer nachträglich ausweisen zu müssen.

Da ich als Kleinunternehmer agiere gibt es in diesen Fall nichts zu befürchten. Laut §19 des Umsatzsteuergesetzes gelte ich als nicht steuerbefugt. Weder für meine entstandenen Rechnungen (wenn ich mir z. B. neuen Boxen kaufe), wie auch die für meine „Kunden“.

Zum Verständnis hier ein kleiner Auszug der Internetseite akademie.de:

Kleinunternehmer im Sinne des Paragrafen 19 UStG sind Sie, wenn Ihr Umsatz zuzüglich der darauf entfallenen Umsatzsteuer (also der „Brutto-Umsatz“)

* im Vorjahr 17.500 EUR nicht überstiegen hat und
* im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Für Gründer kommt es dementsprechend nur darauf an, ob der Umsatz im Jahr der Betriebsgründung die 17.500-EUR-Grenze überschreiten wird.

Kleinunternehmer brauchen keine Umsatzsteuer zu zahlen, dürfen sie aber auch nicht auf Ausgangsrechnungen ausweisen. Und: Das Recht des Vorsteuerabzugs haben sie damit natürlich auch nicht.

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